Podiumsdiskussion mit Regionalbischöfin Gisela Bornowski

Herzliche Einladung zur Podiumsdiskussion am Dienstag, dem 12.11.2019, in der Auferstehungskirche zum Thema

„Was bleibt?“

Auf dem Podium werden zugegen sein:

  • Regionalbischöfin Gisela Bornowski
  • Prof. Dr. Sebastian Kerber (Chefarzt der Klinik für Kardiologie I am Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt)
  • Dekan Dr. Andreas Krefft
  • Dekan Dr. Matthias Büttner

Moderieren wird die Redakteurin der Main-Post, Fr. Harasim.
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Was ist eigentlich eine Regionalbischöfin?

Im Unterschied zu den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken sowie der Landeskirche selbst verfügen die Kirchenkreise nicht über die Rechtsstellung von eigenen Körperschaften des kirchlichen und des öffentlichen Rechts. Sie sind vielmehr reine Visitationssprengel ohne eigene synodale Organe.

Die ihnen vorstehenden Oberkirchenräte wurden bis Ende 1999 offiziell als "Kreisdekane" bezeichnet. Aufgrund einer zum 1.1.2000 in Kraft getretenen Verfassungsänderung führen sie seitdem in ihrem Kirchenkreis die Amtsbezeichnung Regionalbischof bzw. Regionalbischöfin. Die Oberkirchenräte und Oberkirchenrätinnen in den Kirchenkreisen werden vom Berufungsausschuss der Landeskirche, welchem unter dem Vorsitz des Präsidenten der Landessynode Synodale und Mitglieder des Landeskirchenrates angehören, nach Anhörung der im Kirchenkreis wohnhaften Mitglieder der Landessynode für die Dauer von zehn Jahren gewählt; Wiederwahl ist möglich. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder des Landeskirchenrates der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und damit des höchsten Regierungsgremiums der bayerischen Landeskirche.

(Quelle: www.kirchenkreis-ansbach-wuerzburg.de)